Alles anzeigen9.2 Ausberufungen
Vereine dürfen nur zeitgleich zum Einberufungszeitraum Spieler für Geld an den Verband verkaufen. Dazu erhält jeder Verein ein Höchstkontingent von fünf Spielern pro Spielzeit, die in den Ausberufungsphasen gegen Geld an den Verband verkauft werden können. Im Websoccer unter "meine Spieler" über die Aktion können Spieler in den Ausberufungsphasen entlassen werden.
Für eine Ausberufung wird ein Verein mit dem halben TM-Marktwert zum Zeitpunkt der Meldung oder mit mindestens 250.000 Euro entschädigt.
9.3 Entlassungen
Außerhalb des Ausberufungsfensters nach Punkt 9.2 können nicht benötigte Spieler entlassen werden, aber es gibt keine Entschädigung. Allerdings fallen auch keine Abfindungskosten an. Entlassungen werden von den Managern im Websoccer bei "meine Spieler" über die Aktion durchgeführt.
Spieler können über "Mein Kader" im Websoccer ausberufen (in den Transferperioden) oder entlassen werden!