Ausberfungen - FC Augsburg
§9.2 Ausberufungen
Vereine dürfen nur während den Tranferperioden (Juli/August sowie Januar) Spieler für Geld an den Verband verkaufen, dazwischen können nicht benötigte Spieler kostenlos entlassen werden. Dazu erhält jeder Verein ein Höchstkontingent von fünf Spielern pro Spielzeit, die in den Ausberufungsphasen gegen Geld an den Verband verkauft werden können. Für die bevorstehende, erste Winterphase stehen jedem Verein drei Ausberufungen zu.
Für eine Ausberufung wird ein Verein mit dem halben TM-Marktwert zum Zeitpunkt der Meldung oder mit mindestens 250.000 Euro entschädigt.
Spieler 1: Tim Rieder - Spielerprofil 19/20 | Transfermarkt
Spieler 2: Alex Negrea - Spielerprofil | Transfermarkt
Spieler 3: Bastian Kurz - Spielerprofil 19/20 | Transfermarkt
Spieler 4: Raphael Framberger - Spielerprofil 19/20 | Transfermarkt
Spieler 5: Takashi Usami - Spielerprofil 2019 | Transfermarkt